Bisherige Anforderungen an Dynamobeleuchtung (laut TAs, gültig seit 29.11.2006):
Frontscheinwerfer: Mindestlichtstärke 10 Lux (bisher 4 bzw. 7 Lux)
Dynamo: Mindestwirkungsgrad 30 %, Überspannungsschutz ist Pflicht, kann bei ständig mitlaufendem Nabendynamo auch in der Lampe eingebaut sein
Dies bedeutet, daß Scheinwerfer und Dynamen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, nicht mehr hergestellt und in den Handel gebracht werden
dürfen - allerdings dürfen bereits im Handel befindliche oder an Fahrrädern montierte Anlagen noch abverkauft werden.
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